Abgasuntersuchung: Plakette entfällt - Prüfung bleibt
von Eugen Kepling
Ab dem 1. Januar 2010 werden in Deutschland keine Plaketten für die
bestandene Abgasuntersuchung (AU) mehr auf die vorderen
Fahrzeugkennzeichen geklebt. Grund: Die AU wird Teil der üblichen
Hauptuntersuchung. Die sechseckige farbige Plakette hat bisher die
bestandene AU dokumentiert, die 1985 für Fahrzeuge mit Ottomotor und
1993 für Fahrzeuge mit Dieselmotor als Abgassonderuntersuchung erstmals
eingeführt wurde. Laut TÜV Rheinland werden im kommenden Jahr nach der
Hauptuntersuchung des Wagens auch alle abgelaufenen sechseckigen
AU-Plaketten entfernt. Damit dies nicht mit Beschädigungen auf dem
vorderen Fahrzeugkennzeichen einhergeht, wird eine Reparaturplakette
für die Trägerplatte angeboten. Besonders wichtig: "An den Gebühren
ändert sich durch die neue Regelung nichts, weil die Dienstleistung
dieselbe bleibt", sagt Gerd Mylius, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.
Selbst
für den Sonderfall, in dem ein Autofahrer über den Jahreswechsel seinen
2009er-TÜV-Termin versäumt hat und seine HU-Plakette rückdatiert werden
muss, gibt es für ihn keine neue AU-Plakette. Die letzten AU-Plaketten
sind grün und datieren auf das Jahr 2012. Sie wurden 2009 auf
Neufahrzeuge geklebt, die sich der Hauptuntersuchung nach drei Jahren
zum ersten Mal unterziehen müssen. 2010 und 2011 sind die
Plakettensechsecke übrigens braun beziehungsweise rosafarbig.
Die
Kombination der beiden Prüfungen stellt eine erhebliche
Verfahrensvereinfachung dar. Bei Motorrädern ist übrigens bereits seit
2006 die AU Bestandteil der Hauptuntersuchung und wird durch die runde
TÜV-Plakette dokumentiert. Ob Ottomotor mit oder ohne Katalysator, ob
Dieselmotor oder Motor mit elektronischer On Board Diagnose (OBD) -
alle müssen nachweisen, dass die Istwerte mit den festgelegten
Sollwerten einschließlich der vorgegebenen Toleranzen übereinstimmen.
(Quelle: Brennstoffspiegel)
(EK)