Eichung von TKW- Messanlagen für Bioheizöl

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Einzelne Eichbehörden sahen sich in jüngster Vergangenheit gezwungen, eine Eichung von TKW- Messanlagen abzulehnen, die mit Bioheizöl betrieben werden. Grund: Bisher liegen noch keine abschließenden Stoffdaten für Volumenänderungen von Bioheizöl bei Temperaturänderungen vor. Sie sind Voraussetzung für eine korrekte Temperatur-mengumwertung von Heizöl auf die steuerrechtlich relevante Umrechnung des Abgabe-volumens auf 15 Grad.
Unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse der Physikalisch-Technischen Bun-desanstalt (PTB) mit der Erkenntnis, dass bei Verwendung der jetzigen Werte zur Tem-peraturkompensation keine Überschreitung der Fehlergrenzen zu erwarten ist und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit hat der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) den Leitern der Ländereichbehörden vorgeschlagen, dass bis zur Vorlage der weiteren Ergebnisse der PTB die temperaturkompensierte Abgabe von Heizöl mit einem Bioanteil größer 5 Prozent von den Eichbehörden geduldet wird.
Der VEH hat bei den Landeseichbehörden in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Thüringen nachgefragt, ob entsprechend verfahren wird.

Alle Bundesländer haben dem VEH versichert, dass bis auf weiteres die Anlagen geeicht werden.

Sollten sich diesbezüglich Probleme bei einzelnen Eichämtern ergeben, bittet der VEH um unverzügliche Mitteilung.

(Quelle: VEH - REGIONALINFO AUSGABE 11/2009)

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