Kennzeichnungspflicht für Additivbehälter
von Markus Schütz
Der Beginn der Kennzeichnungspflicht für Additivbehälter an Tankfahrzeugen mit Additiven der UN-Nr. 3077 und 3082 wurde auf den 01.01.2010 festgesetzt.
Das heißt:
- Ab dem 01.01.2010 müssen Behälter mit entsprechenden Additiven zusätzlich zum Gefahrzettel Nr. 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe) mit dem Gefahrzettel "Umweltgefährdender Stoff" (Fisch und Baum) gekennzeichnet werden.
- Seit dem 01.07.2009 dürfen Behälter mit entsprechenden Additiven zusätzlich zum Gefahrzettel Nr. 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe) mit dem Gefahrzettel "Umweltgefährdender Stoff" (Fisch und Baum) gekennzeichnet werden.
Die entsprechenden Gefahrzettel erhalten Sie selbstverständlich bei uns:
Kontakt:
Reinhard Stapf - G. Schütz GmbH, Saarlouis
Tel.: +49.6831.940 9.30
(msch)