Kennzeichnungspflicht für Additivbehälter

von

Umweltgefährdender Stoff

Der Beginn der Kennzeichnungspflicht für Additivbehälter an Tankfahrzeugen mit Additiven der UN-Nr. 3077 und 3082 wurde auf den 01.01.2010 festgesetzt.

Das heißt:

  • Ab dem 01.01.2010 müssen Behälter mit entsprechenden Additiven zusätzlich zum Gefahrzettel Nr. 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe) mit dem Gefahrzettel "Umweltgefährdender Stoff" (Fisch und Baum) gekennzeichnet werden.
  • Seit dem 01.07.2009 dürfen Behälter mit entsprechenden Additiven zusätzlich zum Gefahrzettel Nr. 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe) mit dem Gefahrzettel "Umweltgefährdender Stoff" (Fisch und Baum) gekennzeichnet werden.

Die entsprechenden Gefahrzettel erhalten Sie selbstverständlich bei uns:

Kontakt:

Reinhard Stapf - G. Schütz GmbH, Saarlouis

Tel.: +49.6831.940 9.30

(msch)

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