Heizöltank-Prüfung: Ab 2013 auch für kleinere Tanks Pflicht

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TÜV-Tankanlagen

Heizöltank-Prüfung ab 1.000 Liter Füllmenge

Generell sollten Öltankbesitzer das gesamte Jahr über darauf achten, ob der Brenner oft in den „Störungsmodus“ springt oder vielleicht der Auffangraum nach Öl riecht. In solchen Fällen sollte umgehend ein Fachbetrieb eingeschaltet werden. Vor möglichen finanziellen Schäden, die ein defekter Öltank verursachen kann, wie beispielsweise eine Wasserverschmutzung, schützt eine Öltankhaftpflichtversicherung. Wer privat einen Heizöltank besitzt, für den bestand bisher nur ab einer Gesamtfüllmenge von 10.000 Litern eine regelmäßige Prüfungspflicht. Dem TÜV zufolge soll jedoch schon ab dem Frühjahr 2013 eine neue Verordnung in Kraft treten, die eine regelmäßige Prüfung für Heizöltanks ab einer Füllmenge von 1.000 Litern erforderlich macht.

Kleines Ölleck, großer Schaden

Weil schon ein Liter ausgetretenes Heizöl ausreicht, um 1.000.000 Liter Grundwasser zu verschmutzen, und die dadurch entstehenden Kosten eventuell auf den Heizöltankbesitzer zurückfallen, sollte rechtzeitig eine Prüfung des Heizöltanks vorgenommen werden. Ein Wartungsvertrag ist laut TÜV von Vorteil, weil der Öltankbetreiber ein komplettes Sicherheitspaket erhält, das regelmäßige Reinigungen umfasst sowie die Prüfung. Heizöltanks sollten möglichst dann gewartet werden, wenn sie leer sind und die nächste Befüllung kurz bevor steht. So kann der Heizöltank leichter von Sedimenten gereinigt werden, die sich im Tank absetzen und eventuell Rohrleitungen verstopfen. Die Prüfung des Heizöltanks deckt zudem undichte Stellen auf - auch Leckanzeigegerät und Grenzwertgeber werden zu dieser Gelegenheit auf ihre Funktionalität getestet.

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(ek)

(Quelle: brennstoffspiegel.de / news.toptarif.de)

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