Höhere Fördermittel für energetische Sanierung ab 1. März 2013
von Eugen Kepling
Verbesserte Förderbedingungen
Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen steigt zum Beispiel von bisher 7,5
Prozent auf künftig 10 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei eine
Obergrenze von 5.000 Euro je sanierter Wohneinheit gilt. Im Falle einer
Komplettsanierung zum „Effizienzhaus 70“ kann die Förderung jetzt bis zu
15.000 Euro betragen, bei einem besonders energieeffizienten
„Effizienzhaus 55“ sogar bis zu 18.750 Euro.
Neu ist darüber hinaus ein Kreditprogramm, mit dem der Einbau moderner
Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien wie etwa Solarthermie,
Biomasse oder Wärmepumpen gefördert wird. Förderanträge können ab 1.
März 2013 über die jeweilige Hausbank gestellt werden.
Sanierung rechnet sich noch schneller
Vor allem für private Eigentümer von Häusern oder Wohnungen werden
energetische Sanierungsmaßnahmen damit noch lohnenswerter. Durch die
höhere Förderung sinken die Investitionskosten, so dass sich eine
verbesserte Energieeffizienz noch schneller rechnet als bisher. Immerhin
lassen sich mit einer Komplettsanierung Energieeinsparungen von bis zu
80 Prozent realisieren. Damit verringern sich nicht nur die
CO2-Emissionen des Haushalts, sondern die Sanierung rentiert sich ganz
konkret durch niedrigere Ausgaben für Heizung und Warmwasser sowie einen
höheren Gebäudewert.
(ek)
Quelle: haustechnik.de