Neue Förderrichtlinien für „Erneuerbare Energien“

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Die Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm „Erneuerbare Energien“ wurde am 7.7.2010 aufgehoben.
Einzelheiten und Downloads finden Sie unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/

Auszüge haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst:

... Mit der Aufhebung der Sperre ist damit der Weg frei für die Fortsetzung der Förderung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Wärme aus dem Marktanreizprogramm.

Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm Folgendes:

Programmstopp vom 3. Mai 2010 wird aufgehoben
Voraussichtlich ab dem 12. Juli 2010 stellt das BAFA wieder Antragsformulare zur Verfügung und nimmt Anträge entgegen. Achtung: Bitte nur neue Antragsformulare verwenden.

Vor dem Programmstopp gestellte Anträge werden bewilligt
Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge (d. h. Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA) werden jetzt abschließend bearbeitet. Die Förderung wird nach den bisherigen Förderkonditionen (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 mit den Änderungen vom 17. Februar 2010) gewährt...

Nach Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen
Die Förderung wird mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Die neuen Förderrichtlinien treten voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden. Nicht mehr alle bislang förderfähigen Anlagentypen werden weiter gefördert...

Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt

  • Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
  • Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
  • luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel

Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen...

Folgende Technologien verbleiben in der BAFA-Förderung:

Solaranlagen:

  • Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
  • Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
  • Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung
  • innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung)

Biomasseanlagen:

  • Pelletkessel
  • Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher)
  • Holzhackschnitzelkessel

Effiziente Wärmepumpen ...

...Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt.

Konzentration der Förderung auf Bestandsgebäude
In Zukunft können keine Anlagen mehr gefördert werden, wenn sie in Neubauten errichtet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anlage zur Erfüllung einer Nutzungspflicht für erneuerbare Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz errichtet wurde. Neu errichtete Anlagen in Bestandsgebäuden werden aber auch dann gefördert, wenn sie zur Erfüllung einer Nutzungspflicht nach landesrechtlichen Regelungen errichtet wurden.

Nach dem Programmstopp gestellte Anträge
Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinien beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderfähige Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich.

Anlagen, die bereits errichtet sind, für die aber ein Förderantrag noch nicht gestellt werden konnte
Förderanträge für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie nicht mehr gefördert werden können, werden grundsätzlich abgelehnt. Dabei ist ohne Bedeutung, seit wann die Anlage in Betrieb genommen ist. Für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie gefördert werden können, können voraussichtlich ab dem 12. Juli 2010 Anträge gestellt werden. Die Antragsfristen für die Anlagen, die bereits länger als 6 Monate in Betrieb sind, wurden verlängert.

(ek)     (Quelle: www.bafa.de)

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