Änderungen bei den "Schriftlichen Weisungen"
von Markus Schütz
Am 01.01.2009 ist der ADR2009 in Kraft getreten. Hierin ergeben sich auch Änderungen für die "Schriftlichen Weisungen" (Ehemals "Unfallmerkblatt"):
- Die "Schriftlichen Weisungen" richten sich an die Fahrzeugbesatzung. Dementsprechend müssen sie in einer Sprache mitgeführt werden, die das Fahrpersonal versteht. Der Beförderer hat darauf zu achten, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung die "Schriftlichen Weisungen" versteht und diese auch richtig anwenden kann.
- Die Form der "Schriftlichen Weisungen" hat sich ebenfalls geändert: Die "Schriftlichen Weisungen"sind jetzt ein vier DIN A4-Seiten umfassendes Faltblatt, in dem alle Klassen behandelt sind. -> Es gibt nur noch eine Ausführung!
- Die neuen "Schriftlichen Weisungen" können seit dem 01.01.2009 mitgeführt weden (Übergangsfrist).
- Die neuen "Schriftlichen Weisungen" müssen ab dem 01.07.2009 mitgeführt weden (Ende der Übergangsfrist!).
- Die neuen "Schriftlichen Weisungen" können bei uns in deutscher und in französischer Sprache bezogen werden.
Kontakt:
Reinhard Stapf - G. Schütz GmbH, Saarlouis
Tel.: +49.6831.940 9.30
(msch)