Vollzugspraxis beim Steuerschalter-Austausch in Sachsen

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Wie uns der "SBMV" mitteilte, wurde für die Umrüstung der "Sening"-Steuerschalter von der Eichdirektion Sachsen eine besondere Vollzugspraxis angeordnet. Davon betroffen sind alle Steuerschalter-Messanlagen der Tankwagen, die 2009 wiederkehrend geeicht werden müssen.

Für Sie als Betreiber mit Sitz in Sachsen bedeutet dies:

  • Die Verpflichtung zur Umrüstung vor der nächsten Eichung bleibt bestehen.
  • Da es bei dem neuen Steuerschalter "STS1" zu Lieferengpässen kommen kann gilt in Sachsen folgende Regelung: Wenn nachgewiesen werden kann,
    • dass kein Steuerschalter beschafft werden kann (Schriftverkehr),
    • der vorhandene Steuerschalter keine Fehlfunktion hat
    • und alle andereren Voraussetzungen zur Eichung vorliegen,
    kann die Messanlage auch mit dem alten Steuerschalter noch geeicht werden. Die Gültigkeit dieser Eichung ist befristet bis zum 30.09.2010. Nach dem Austausch des Steuerschalters, ist die Instandsetzung dem zuständigen Eichamt zu melden. Sofern keine weitere Plombenverletzung vorgenommen wurde, ist die anschließende "Überstempelung" durch das Eichamt gebührenfrei!!!

(msch)

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